Tag:bgh

selbstanzeigeEine strafbefreiende Selbstanzeige setzt voraus, dass der Täter vollständige und richtige Angaben zu allen von ihm hinterzogenen Steuern macht. Eine Teilselbstanzeige, mit der er lediglich die hinterzogenen Steuern nacherklärt, deren Entdeckung er fürchtet, reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - 1 StR 577/09).

 

Im Streitfall war der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Neben dem Betrugsdelikt hatte er es unterlassen, für das Jahr 2000 eine Einkommensteuererklärung abzugeben und somit Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag i.H.v. rund 5,8 Mio. DM hinterzogen.

 

Gegen seine Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein und machte u.a. geltend, er hätte nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden dürfen, weil er im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme noch wirksam Selbstanzeige erstattet und die von ihm hinterzogenen Steuern nachbezahlt habe.

 

Dem folgten die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht.

Weiterlesen...  
Powered by Tags for Joomla