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Die Bundesregierung rechnet auch nach dem Auslaufen der auf die Jahre 2009 und 2010 befristeten degressiven Abschreibung noch mit positiven konjunkturellen Effekten hieraus.

 

Bei der degressiven Abschreibung wird die AfA (Absetzung für Abnutzungen) nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert eines Wirtschaftsgutes vorgenommen. Das bedeutet - anders als bei der linearen AfA - eine Verringerung der Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr. Da in vielen Fällen die Abschreibungsbeträge bei der degressiven AfA in den ersten Jahren höher sind als bei der linearen, wird die degressive Abschreibung häufig von Unternehmen wegen des hierdurch erzielten Steuervorteils gewählt.

 

Nachdem die degressive AfA durch die Unternehmensteuerreform 2008 für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgeschafft worden war, ist sie später befristet für Anschaffungen oder Herstellungen solcher Wirtschaftsgüter in 2009 und 2010 wieder zugelassen worden.

 

In ihrer Antwort auf eine sogenannte Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht die Bundesregierung auch in den Jahren 2011 und 2012, also nach dem Auslaufen der degressiven AfA, von signifikant positiven kassenmäßigen Entlastungen bei den investierenden Unternehmen aus. Die dadurch erhöhte Liquidität werde somit auch nach dem Auslaufen der Maßnahme zu einem positiven Investitionsklima beitragen.

 

Würde die degressive Abschreibung bis 2012 verlängert, so ergäben sich nach Aussage der Bundesregierung Steuermindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden EUR jährlich.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 179 vom 08.06.2010

 
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