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steuercdDie deutschen Steuerbehörden haben einen weiteren Datenträger gekauft, auf dem sich Informationen über zahlreiche Steuersünder befinden sollen.

 

Nach Informationen der Bundesregierung enthält die von der niedersächsischen Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bund erworbene CD rund 20.000 Datensätze mit Angaben zu Namen, Adressen und Kontodaten. Diese Daten würden jetzt ausgewertet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet, teilte die Regierung mit. Die Bundesregierung sei dem Land Niedersachsen für die Zusammenarbeit dankbar, erklärte ein Regierungsvertreter. Zu dem für die Steuerdaten-CD gezahlten Preis gab es keine Angaben.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 183 vom 09.06.2010

 

Die Bundesregierung wird an der Möglichkeit der "strafbefreienden Selbstanzeige" bei Steuerhinterziehung festhalten.

 

Dies geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Die Selbstanzeige bietet Steuerstraftätern im Rahmen des Strafrechts die Möglichkeit, auch nach begangener Tat noch straffrei auszugehen. Wichtig für die Straffreiheit im Rahmen einer Selbstanzeige ist, dass diese rechtzeitig abgegeben und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer von der Finanzverwaltung gesetzten Frist gezahlt werden.

 

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Ansicht der Bundesregierung der "verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit". Aus fiskalischer Sicht sei die in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelte Selbstanzeige ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Daneben komme in dieser Regelung auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine "tätige Reue", mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werden, dem Täter zu Gute kommen solle. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in 24 OECD-Staaten Regelungen, die bei freiwilliger Nacherklärung Vergünstigungen gewähren.

 

"Ziel der Bundesregierung ist, dieses Instrument zu erhalten, aber dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren", heißt es in der Antwort. Änderungen des derzeit bestehenden Rechts bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, da man auf die Erkenntnisse, die durch Selbstanzeigen gewonnen würden, für weitere Ermittlungsansätze nicht

verzichten wolle.

 

Quelle: hib - heute im bundestag - Nr. 124 (22.04.2010)

 
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