Tag:existenzgründer

jobsucheGründer aus der Arbeitslosigkeit haben auch dann einen Anspruch auf Gründungszuschuss, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit besteht (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R).

 

Der arbeitslos gewordene Kläger, ein Dachdecker, beantragte für den 01.10.2006 Arbeitslosengeld, das ihm die zuständige Arbeitsagentur für diesen Tag auch bewilligte. Zeitgleich beantragte er einen Gründungszuschuss ab dem 02.10.2006, wobei er die notwendigen Unterlagen erst zum 12.10.2006 der Agentur vorlegte. Daraufhin wurde die Gewährung des Gründungszuschusses mit der Begründung abgelehnt, die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit habe sich im vorliegenden Fall nicht nahtlos an den Arbeitslosengeldanspruch angeschlossen.

 

Mit seiner Revision gegen diese Entscheidung bekam der Kläger vor dem Bundessozialgericht (BSG) Recht.

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