Tag:steuerhinterziehung

steuercdDie deutschen Steuerbehörden haben einen weiteren Datenträger gekauft, auf dem sich Informationen über zahlreiche Steuersünder befinden sollen.

 

Nach Informationen der Bundesregierung enthält die von der niedersächsischen Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bund erworbene CD rund 20.000 Datensätze mit Angaben zu Namen, Adressen und Kontodaten. Diese Daten würden jetzt ausgewertet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet, teilte die Regierung mit. Die Bundesregierung sei dem Land Niedersachsen für die Zusammenarbeit dankbar, erklärte ein Regierungsvertreter. Zu dem für die Steuerdaten-CD gezahlten Preis gab es keine Angaben.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 183 vom 09.06.2010

 

selbstanzeigeEine strafbefreiende Selbstanzeige setzt voraus, dass der Täter vollständige und richtige Angaben zu allen von ihm hinterzogenen Steuern macht. Eine Teilselbstanzeige, mit der er lediglich die hinterzogenen Steuern nacherklärt, deren Entdeckung er fürchtet, reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - 1 StR 577/09).

 

Im Streitfall war der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Neben dem Betrugsdelikt hatte er es unterlassen, für das Jahr 2000 eine Einkommensteuererklärung abzugeben und somit Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag i.H.v. rund 5,8 Mio. DM hinterzogen.

 

Gegen seine Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein und machte u.a. geltend, er hätte nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden dürfen, weil er im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme noch wirksam Selbstanzeige erstattet und die von ihm hinterzogenen Steuern nachbezahlt habe.

 

Dem folgten die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht.

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Die Bundessteuerberaterkammer hält den Ankauf illegal erworbener Steuersünderdaten durch den Staat für rechtsstaatlich äußerst bedenklich. Auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2010, der heute in Berlin beginnt, sagte BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken: „Steuerhinterziehung ist kriminell und muss entschieden bekämpft werden. Aber darf der Staat, um die ihm zustehenden Steuern einzunehmen, kriminellem Handeln, nämlich dem Datenklau, Vorschub leisten? Wir meinen, dass der Rechtsstaat immer nur mit rechtsstaatlichen Mitteln handeln sollte.“ Der Spielraum dafür sei größer als bisher eingeräumt. So hätte die letzte Bundesregierung den Verhandlungsweg über den Datenaustausch mit der Schweiz beschreiten können, der die USA relativ zügig zum Erfolg geführt hat. 

 

Eine Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige lehnt die BStBK ab. Präsident Dr. Vinken: „Die Selbstanzeige hat sich uneingeschränkt bewährt. Ohne sie könnte der Staat bisher verheimlichte Steuerquellen kaum entdecken. Zudem erhält der auf Abwege geratene Bürger durch sie die Chance, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Die Selbstanzeige ist damit auch Ausdruck des Rechtsstaates.“

 

Quelle: Bundessteuerberaterkammer

 
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