Die deutschen Steuerbehörden haben einen weiteren Datenträger gekauft, auf dem sich Informationen über zahlreiche Steuersünder befinden sollen.
Nach Informationen der Bundesregierung enthält die von der niedersächsischen Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bund erworbene CD rund 20.000 Datensätze mit Angaben zu Namen, Adressen und Kontodaten. Diese Daten würden jetzt ausgewertet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet, teilte die Regierung mit. Die Bundesregierung sei dem Land Niedersachsen für die Zusammenarbeit dankbar, erklärte ein Regierungsvertreter. Zu dem für die Steuerdaten-CD gezahlten Preis gab es keine Angaben.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 183 vom 09.06.2010
Eine strafbefreiende Selbstanzeige setzt voraus, dass der Täter vollständige und richtige Angaben zu allen von ihm hinterzogenen Steuern macht. Eine Teilselbstanzeige, mit der er lediglich die hinterzogenen Steuern nacherklärt, deren Entdeckung er fürchtet, reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - 1 StR 577/09).