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Steuerbescheide erst ab Mitte März möglich |
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Montag, den 16. Januar 2012 um 08:00 Uhr |
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Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist daraufhin, dass die Finanzämter die ersten Steuerbescheide in diesem Jahr erst frühestens im März versenden können.
Grund hierfür seien gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, an die Finanzverwaltung zu liefern. Daher können nach Informationen der OFD die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, sodass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März beim Steuerpflichtigen vorliegen werde.
Quelle: Pressemitteilung der OFD Koblenz vom 04.01.2012
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ELENA-VERFAHREN ENDGÜLTIG BEENDET |
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Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 10:59 Uhr |
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Am 03.12.2011 ist das Abschaltgesetz in Kraft getreten, aufgrund dessen das ELENA-Verfahren eingestellt und die gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Mit dem ELENA-Gesetz wurde 2009 ein Verfahren beschlossen, das Anträge auf Sozialleistungen vereinfachen und beschleunigen sollte. Es sollte Arbeitgebern ermöglichen, auf das Ausstellen bestimmter Bescheinigungen (zunächst aus den Bereichen Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld) in Papierform zu verzichten. Zu diesem Zweck mussten ab dem 01.01.2010 (monatlich) die Entgeltdaten von Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten an eine zentrale Speicherstelle gemeldet werden.
Durch die Einstellung des ELENA-Verfahrens müssen die Arbeitgeber den hieraus resultierenden elektronischen Meldepflichten ab dem 03.12.2011 nicht mehr nachkommen. Während der Laufzeit des Verfahrens wurden neue Wege im Arbeitgebermeldeverfahren beschritten. Diese sollen durch die Einstellung des ELENA-Verfahrens nicht ganz verloren gehen. Das durch die Erfahrungen mit ELENA erworbene Wissen sowie die bereits bestehenden (anderen) Meldeverfahren sollen zukünftig für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung verwendet werden. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem entsprechenden Konzept mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Verfahren. Ende 2013 soll hierzu ein Bericht vorgelegt werden.
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Dienstag, den 19. Juli 2011 um 08:20 Uhr |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-howfür ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.07.2011, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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Pilotphase für die E-Bilanz |
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Mittwoch, den 29. Juni 2011 um 08:02 Uhr |
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Am 1. Januar 2012 kommt die E-Bilanz. Dann sind Unternehmen verpflichtet, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Zwischenzeit nutzt die Finanzverwaltung zur Durchführung einer Pilotphase, die ab Februar 2011 eingeleitet wurde. Im Rahmen dieser Pilotierung hat eine Vielzahl von Unternehmen die Chance genutzt und eine der rund 400 so genannten Teststeuernummern beantragt. Durch Übermittlung der Daten und Ausfüllung eines Evaluierungsbogens haben die Unternehmen die Möglichkeit, an der Gestaltung der E-Bilanz, insbesondere an der Optimierung der so genannten Taxonomie, dem Klassifikationsschema für die zu übermittelnden Daten, gestaltend mitzuwirken. Zahlreiche Mittelständler wie auch große DAX-Unternehmen machen mit großem Engagement bei der Pilotphase mit und haben bereits ihre entsprechenden Datensätze übermittelt. Dadurch kann ein repräsentatives und auswertbares Ergebnis erarbeitet werden. Die Pilotphase wird aber umso wirkungsvoller, je mehr Unternehmen aller Größenordnungen und aller Branchen sich beteiligen und der Finanzverwaltung ihre praktischen Erfahrungen mit der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz mitteilen. Die Finanzverwaltung nimmt daher bis zum 30. Juni 2011 auch weiterhin von Unternehmen, die eine Teststeuernummer erhalten haben, Datensätze und Evaluierungsbögen entgegen.
Quelle: Bundesfinanzministerium, 28.06.2011
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