| Neues DBA Deutschland Schweiz |
|
|
|
| Dienstag, den 30. März 2010 um 10:02 Uhr |
|
Deutschland und die Schweiz haben sich am vergangenen Freitag (26.03.2010) auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt.
Mit dem Abkommen soll der Informationsaustausch zwischen beiden Staaten erleichtert und so die Steuerhinterziehung eingedämmt werden. Nach dem DBA werden sowohl Deutschland als auch die Schweiz zur Amtshilfe nach dem OECD-Standard verpflichtet. Bislang hat die Schweiz lediglich in Fällen des nach schweizerischem Recht definierten Steuerbetrugs, nicht aber bei der Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet. Beim Steuerbetrug müssen beispielsweise Dokumente gefälscht worden sein. Mit der neuen Vereinbarung hebt die Schweiz die bisherige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf. Das geänderte Abkommen soll sich nur auf Neufälle beziehen und muss noch von beiden Ländern verabschiedet werden. Tags: |