| Wir helfen Ihnen gewinnen! |
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| Mittwoch, den 13. April 2011 um 10:00 Uhr |
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Gewinnen Sie mit uns und mit ELSTER einen nagelneuen Audi A3 Sportback oder einen von 29 weiteren attraktiven Preisen. Wenn wir Ihre Steuererklärung bis 31. August 2011 in Bayern elektronisch abgeben, nehmen Sie automatisch an der Verlosung teil.
Es spielt keine Rolle, welches Steuerprogramm Sie verwenden. Entscheidend ist nur: Die Steuererklärung muss elektronisch erstellt und über das Internet abgegeben werden.
Alle Preise:
1. Preis: Ein roter Audi A3 Sportback2. Preis: Gutschein für einen Aufenthalt in einem Wellness-Hotel im Wert von 500 € 3. Preis: Gutschein für einen Aufenthalt in einem Wellness-Hotel im Wert von 300 €
Alle 27 weiteren Gewinner erhalten je eine Familienjahreskarte der Bayerischen Schlösserverwaltung, die ihnen den Eintritt in über 40 der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns ermöglicht.
Die Teilnahmebedinungen:
An der Verlosung nimmt jeder unbeschränkt Steuerpflichtige teil, dessen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 bis zum 31. August 2011 elektronisch per ELSTER an das für seine Veranlagung zuständige bayerische Finanzamt übermittelt wird. Unabhängig davon sind die Steuererklärungsfristen einzuhalten. Es spielt keine Rolle, welches Steuerprogramm zur Erstellung und Übermittlung verwendet wird und von wem die Steuererklärung eingereicht wird (zum Beispiel Steuerberater).
Maßgebend für eine rechtzeitige Abgabe ist die wirksame Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010. Bei authentifizierter Übermittlung gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Datensatzes bei der Steuerverwaltung, bei nicht-authentifizierter Übermittlung zusätzlich zum Eingang des Datensatzes der Eingang der unterschriebenen komprimierten Erklärung.
Angehörige der Bayerischen Steuerverwaltung sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Unter allen Teilnehmern entscheidet nach Ablauf der Teilnahmefrist das Los. Mehrfachübermittlungen erhöhen die Gewinnchancen nicht. Zur Verlosung kommen die abgegebenen Einkommensteuererklärungen. Fällt das Los auf zusammenveranlagte Ehegatten, gelten diese als ein Gewinner. Sollte ein Ehegatte von der Teilnahme ausgeschlossen sein, gewinnt der jeweils andere Ehegatte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Veranstalter und Zweck:
Veranstalter der Verlosung ist die Bayerische Steuerverwaltung. Zweck ist die Förderung der elektronischen Steuererklärungen.
Datenschutz:
Im Rahmen der Verlosung werden keine zusätzlichen Daten erhoben. Eine Veröffentlichung der Namen der Gewinner erfolgt nur mit deren Zustimmung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des bayerischen Landesamtes für Steuern. |