| Steuerbescheide erst ab Mitte März möglich |
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| Montag, den 16. Januar 2012 um 08:00 Uhr |
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Grund hierfür seien gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, an die Finanzverwaltung zu liefern. Daher können nach Informationen der OFD die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, sodass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März beim Steuerpflichtigen vorliegen werde.
Quelle: Pressemitteilung der OFD Koblenz vom 04.01.2012 |