Ich bin Existenzgründer PDF Drucken E-Mail

existenzgruenderSie haben eine tolle Geschäftsidee und möchten ein Unternehmen gründen? Wir können Ihnen dabei zur Seite stehen, um alle wichtigen Weichen für einen erfolgreichen Start ins Unternehmerdasein zu stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich als "Einzelkämpfer" selbständig machen oder eine mittelständische Firma mit Mitarbeitern gründen.

 

Es ist erwiesen, dass eine kompetente Betreuung gerade in der Gründungsphase für den weiteren geschäftlichen Erfolg unabdingbar ist.

 

Unsere Leistungen
  • Mithilfe bei der Erstellung des Businessplans
  • Erstellung der fachkundigen Stellungnahme für die Arbeitsagentur
  • Steuerliche Einstiegsberatung (was kann wie geltend gemacht werden)
  • Fördermittelberatung
  • Begleitung bei Gesprächen (Banken, Investorsuche)
  • Umfangreiches Netzwerk aus vielen Branchen
 
 
Neues Urteil: Steuernummer für Existenzgründer

Der BFH hat mit Urteil v. 23. 9. 2009 - II R 66/07UAAAD-34056 entschieden, dass jede natürliche Person, die durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i. S. des § 2 UStG tätig sein zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke hat. Das Finanzamt darf die Erteilung nur dann verweigern, wenn ein Fall offensichtlichen umsatzsteuerlichen Missbrauchs besteht.

 

Dieses Urteil erleichtert insbesondere ausländischen Existenzgründern den Antrag auf Erteilung einer Steuernummer, da Finanzämter in den letzten Jahren mehrfach in solchen Fällen ohne konkrete Begründung einen Missbrauch unterstellt haben. Wenn ein Existenzgründer einen Betrieb anmeldet, muss das Finanzamt nach dem vorgenannten Urteil grundsätzlich eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke erteilen. Die Beweislast (Feststellungslast) betreffend den Missbrauch liegt bei dem Finanzamt. In der Praxis bestehen allerdings in manchen Finanzämtern personelle Engpässe bei den zuständigen Stellen.

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