Jahresabschluss PDF Drucken E-Mail

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufzustellen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, damit Sie alle Pflichten des Finanzamtes fristgerecht erfüllen. Aber der Jahresabschluss ist auch wichtig für Sie oder für Banken, um genau zu sehen wie erfolgreich das abgelaufene Geschäftsjahr war.

  

Dabei geht es am Jahresende natürlich auch darum steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten oder Wahlrechte optimal zu nutzen. Letzendlich bieter der Jahresabschluss auch die Grundlage für das aktuelle Jahr z. B. für eine Plaungsrechnung.

 

Unsere Leistungen

Für die Jahresabschlüsse erhalten Sie bei uns folgende Variationen. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens keine Rolle:

 

 

Die Jahresabschlüsse unserer Kanzlei werden nach den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Wir betreuen natürliche Personen (Freiberufler und Gewerbetreibende), Kapitalgesellschaften (GmbHs) und Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften, BGB-Gesellschaften, OHGs).