| Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfung |
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Kreditinstitute fordern mittlerweile meist Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsprüfung an. Mit dieser angebotenen Leistung sprechen wir Unternehmer und Kapitalgesellschaften an, die die Unterstützung der Steuerkanzlei bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses mit Plausibilitätsprüfung (§ 18 KWG) wünschen. Entsprechende Berichte werden auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. |