| Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
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Selbständige Unternehmer oder kleine Unternehmer sind zur Führung von Büchern nicht verpflichtet. Um die Pflichten den Finanzamtes zu erfüllen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend. Je nach Mandantenwunsch bieten wir Ihnen dabei auch zusätzliche Beratungsmöglichkeiten an.
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