Einnahmen-Überschuss-Rechnung PDF Drucken E-Mail

Selbständige Unternehmer oder kleine Unternehmer sind zur Führung von Büchern nicht verpflichtet. Um die Pflichten den Finanzamtes zu erfüllen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend. Je nach Mandantenwunsch bieten wir Ihnen dabei auch zusätzliche Beratungsmöglichkeiten an.