Sofortmeldung ab Januar 2009 PDF Drucken E-Mail

Seit 2009 gilt in verschiedenen Branchen die Sofortmeldungspflicht für neue Arbeitnehmer. Diese Pflicht soll der Schwarzarbeit in Deutschland entgegenwirken. Um die neue gesetzliche Anforderung der "Sofortmeldung" in unseren Leistungen bestmöglich abzudecken, haben wir unser Dienstleistungsangebot für Sie erweitert:


Neben unserer Kernarbeitszeit steht Ihnen auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 10:00 - 16:00 Uhr ein Mitarbeiter für kurzfristige Sofortmeldungen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:

 

0180 / 5 900 383
0,14 €/min aus dem
deutschen Festnetz, ggf. andere
Preise aus dem Mobilfunknetz

 

Damit Sie alle Daten für die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer vollständig haben, empfehlen wir Ihnen, unseren Personalfragebogen zu verwenden.

 

Die Sofortmeldung ersetzt nicht die Meldungen an die Krankenkasse. Es handelt sich bei dieser um eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Meldung. Das Honorar für die Sofortmeldung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt je Meldung 25,00 EUR (zzgl. Umsatzsteuer). Für Sofortmeldungen, die in der Kernarbeitszeit erfolgen beträgt das Honorar je Meldung 12,50 EUR (zzgl. Umsatzsteuer).

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!