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Häusliches Arbeitszimmer: Betriebsprüfer gescheitert |
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Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 11:00 Uhr |
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Der zeitliche Anteil der Tätigkeit im Arbeitszimmer ist nicht alleine entscheidend dafür, unter welchen Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Maßgeblich ist vielmehr der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen (BFH, Beschluss v. 20.4.2010 - VI B 150/09; NV).
Sachverhalt: Der Kläger war als Betriebsprüfer bei einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung tätig. Im Streitjahr (2003) machte er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend. Er vertrat die Auffassung, dass der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liege.
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Weitere Steuersünder-CD mit 20.000 Datensätzen gekauft |
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Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 07:00 Uhr |
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Die deutschen Steuerbehörden haben einen weiteren Datenträger gekauft, auf dem sich Informationen über zahlreiche Steuersünder befinden sollen.
Nach Informationen der Bundesregierung enthält die von der niedersächsischen Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bund erworbene CD rund 20.000 Datensätze mit Angaben zu Namen, Adressen und Kontodaten. Diese Daten würden jetzt ausgewertet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet, teilte die Regierung mit. Die Bundesregierung sei dem Land Niedersachsen für die Zusammenarbeit dankbar, erklärte ein Regierungsvertreter. Zu dem für die Steuerdaten-CD gezahlten Preis gab es keine Angaben.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 183 vom 09.06.2010
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Positive Nachwirkungen nach Auslaufen der degressiven Abschreibung erwartet |
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Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 07:00 Uhr |
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Die Bundesregierung rechnet auch nach dem Auslaufen der auf die Jahre 2009 und 2010 befristeten degressiven Abschreibung noch mit positiven konjunkturellen Effekten hieraus.
Bei der degressiven Abschreibung wird die AfA (Absetzung für Abnutzungen) nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert eines Wirtschaftsgutes vorgenommen. Das bedeutet - anders als bei der linearen AfA - eine Verringerung der Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr. Da in vielen Fällen die Abschreibungsbeträge bei der degressiven AfA in den ersten Jahren höher sind als bei der linearen, wird die degressive Abschreibung häufig von Unternehmen wegen des hierdurch erzielten Steuervorteils gewählt.
Nachdem die degressive AfA durch die Unternehmensteuerreform 2008 für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgeschafft worden war, ist sie später befristet für Anschaffungen oder Herstellungen solcher Wirtschaftsgüter in 2009 und 2010 wieder zugelassen worden.
In ihrer Antwort auf eine sogenannte Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht die Bundesregierung auch in den Jahren 2011 und 2012, also nach dem Auslaufen der degressiven AfA, von signifikant positiven kassenmäßigen Entlastungen bei den investierenden Unternehmen aus. Die dadurch erhöhte Liquidität werde somit auch nach dem Auslaufen der Maßnahme zu einem positiven Investitionsklima beitragen.
Würde die degressive Abschreibung bis 2012 verlängert, so ergäben sich nach Aussage der Bundesregierung Steuermindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden EUR jährlich.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 179 vom 08.06.2010
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Interview mit unserer Kanzlei zum Thema "Social Media" |
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Montag, den 07. Juni 2010 um 08:00 Uhr |
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Unser Softwarepartner DATEV veröffentlicht monatlich einen eigenen Podcast mit interessanten Themen. Im Juni beschäftigt sich der Podcast mit dem Thema "Social Media". Sie erfahren was der Begriff bedeutet und welche Möglichkeiten klein- und mittelständische Firmen dadurch haben.
Im "Topthema" wurde unsere Kanzlei dazu interviewt. Was wir über Twitter, Facebook & Co. sagen - hören Sie rein!
Eine Übersicht unserer "Social Media" - Aktivitäten finden Sie übrigens hier.
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